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Winterdienst6 Min. Lesezeit

Winterdienst Zürich: Wer muss Schnee räumen und wann?

Eigentümer und Verwaltungen haften für sichere Wege – wir erklären die Räum- und Streupflicht in Zürich und wie Sie sich mit professionellem Winterdienst absichern.

Frisch geräumter Gehweg vor einem Wohnhaus in Zürich im Winter

Wer ist für die Schneeräumung verantwortlich?

Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen tragen die Räum- und Streupflicht für Gehwege, Eingänge und Zufahrten auf ihrem Grundstück.

In der Schweiz gilt grundsätzlich: Wer Eigentümer oder Verwalter einer Liegenschaft ist, muss dafür sorgen, dass Wege und Zufahrten für Fussgänger und Fahrzeuge sicher begehbar bzw. befahrbar sind. Das betrifft Einfamilienhäuser ebenso wie Mehrfamilienhäuser und Gewerbeliegenschaften in Zürich und der Zürichsee-Region.

Kommt es bei Schnee oder Glatteis zu einem Sturz, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden, wenn die Räum- und Streupflicht nachweislich vernachlässigt wurde. Ein dokumentierter, regelmässiger Winterdienst schützt Sie hier doppelt: rechtlich und praktisch.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

In der Regel vor der Hauptverkehrszeit am Morgen sowie laufend bei anhaltendem Schneefall oder Glatteisgefahr.

Massgebend sind die üblichen Nutzungszeiten der Wege: Bei Wohnliegenschaften meist zwischen 7 und 20 Uhr, bei Gewerbe entsprechend den Öffnungszeiten. Bei starkem oder anhaltendem Schneefall reicht ein einmaliges Räumen morgens oft nicht – hier braucht es mehrere Einsätze über den Tag verteilt.

Gartenklar behält die Wetterlage in Zürich und der Zürichsee-Region aktiv im Blick und plant Einsätze vorausschauend, damit Ihre Wege sicher bleiben, ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Wie unterstützt Gartenklar bei der Räum- und Streupflicht?

Mit einem Saisonvertrag oder Einzeleinsätzen für Schneeräumung, Salz- und Splittservice sowie SOS-Einsätzen nach Verfügbarkeit.

Für Privatgärten reicht oft ein Einzeleinsatz nach starkem Schneefall. Verwaltete Liegenschaften und Gewerbeobjekte profitieren meist von einem Saisonvertrag, der laufende Kontrolle und wiederkehrende Einsätze über den ganzen Winter sicherstellt.

Ihre Anfrage stellen Sie in rund 60 Sekunden über unseren Winterdienst-Rechner – wir melden uns danach persönlich, prüfen Ihre Angaben und finden die passende Lösung für Zürich oder die Zürichsee-Region.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter selbst Schnee räumen?

Das hängt vom Mietvertrag ab – oft liegt die Pflicht beim Vermieter oder der Verwaltung, die den Winterdienst extern vergeben kann.

Bietet Gartenklar auch Saisonverträge an?

Ja, für Privatgärten und Liegenschaften – fragen Sie unverbindlich an, wir stellen Ihnen die passende Lösung zusammen.

Brauchen Sie eine Einschätzung?

Wir schauen uns Ihren Garten gerne persönlich an – unverbindlich.

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